Lehrtätigkeit

Theorie und Praxis

Praxis und Theorie sind zwei Begriffe, in deren Verhältnis zueinander häufig ein Widerspruch vermutet wird, obwohl sie tatsächlich in einem rationalen Verhältnis zueinander stehen. Behauptet wird, die an der Hochschule vorgestellten Theorien, insbesondere die, welche Gesellschaft, Recht und Bildung zum Inhalt haben, könne man häufig nicht für die Praxis gebrauchen. Diese These legt an Theorie den Maßstab der unmittelbaren Anwendbarkeit auf die Praxis an: Ein bloßes "Funktionieren" der Theorie gilt als ihr pragmatischer Beleg.

"Theorie und Praxis" wird oft kopfschüttelnd als Gegensatz gesehen, ohne dass ihr wechselseitiges Verhältnis begriffen würde. Auf die erlebte gesellschaftliche und rechtliche Praxis sei die Theorie nicht anwendbar, man könne sich nicht nach ihr verhalten. Theorie ist nach diesem Verständnis ein Plan oder eine Richtlinie, die auf die Wirklichkeit anzuwenden wäre. Theorie "versagt" scheinbar, wenn sie nicht in der Praxis hilft.

Tatsächlich entspricht es, vereinfacht formuliert, der Wechselbeziehung von Hand- und Kopfarbeit, deren Einheit durch die gesellschaftliche Arbeitsteilung aufgehoben ist aber nur in der Synthese wirken kann.

Gerade in den sensiblen Bereichen der staatlichen Eingriffshoheit ist es daher geboten auf der Höhe der Zeit zu bleiben und aktuelle Tendenzen aus Theorie und Rechtsprechung umgehend umzusetzen.

Zudem fördert der intensive Umgang mit `beiden Seiten` der Medaille ein vertieftes Verständnis für die jeweiligen Belange und schafft so durch die Vermittlung derselben Verständnis für die jeweilige Position des Anderen. Dies dient letztlich der Bewältigung von Krisensituationen und fördert die Effektivität der Tätigkeit an der Sache.

Neben der anwaltlichen Tätigkeit in den Kernkompetenzen Strafrecht und Verwaltungsrecht besteht ein Haupttätigkeitsfeld von Herrn Rechtsanwalt Baum in der Ausbildung und Fortbildung von Beamten des gehobenen Dienstes. Hier ist er in ebendiesen Rechtsgebieten seit 2007 als Lehrbeauftragter an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und der Fachhochschule des Landes Nordrhein-Westfalen für öffentliche Verwaltung mit der Durchführung von Vorlesungen für angehende Beamten des Bundes und des Landes betraut. In dieser Funktion wurde er zum Prüfer für den gehobenen Dienst im Lande Nordrhein - Westfalen bestellt.
Es folgten weitere einzelne Honorardozenturen für die Bundesfinanzverwaltung Münster (Zoll). Für das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung ist Herr Rechtsanwalt Baum regelmäßig als Dozent mit der Fortbildung von Beamten beauftragt.

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