Parlamentarische Untersuchungen

Das Beweiserhebungsverfahren im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsverfahren sowohl des Bundes als auch der Länder sind – mit Unterschieden im Detail – der Beweiserhebung in einem Strafprozess nachempfunden. Insoweit sind hier die strafprozessualen Vorschriften sinngemäß anwendbar und die Verfahren daher letztlich dem Grunde nach ähnlich ausgestaltet.

Die strafprozessualen Erfahrungen der Kanzlei kommen den von uns vertretenen Betroffenen und Zeugen in Untersuchungsausschüssen und anderen parlamentsrechtlichen Verfahren genauso zugute wie die erforderlichen staatsrechtlichen Spezialkenntnisse und die Erfahrung aus der Lehrtätigkeit und der wissenschaftlichen Diskussion. Neben der Vertretung und Begleitung von Einzelpersonen berät Rechtsanwalt Baum Behörden, Parteien und Unternehmen, die von parlamentarischen Untersuchungsverfahren betroffen sind.

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