Individualverteidigung

Strafrechtliche Präventivberatung von Unternehmen

Compliance im Unternehmen ist ein immer aktueller werdendes Thema. Dieser Tätigkeitsbereich, den man allgemein auch als strafrechtliche Präventivberatung von Unternehmen bezeichnen kann, weist inhaltlich nicht nur enge Verknüpfungen zum Bereich des Korruptionsstrafrechts auf, sondern auch zum allgemeinen Wirtschaftsrecht, zum Insolvenzstrafrecht, zum Arbeitsstrafrecht und auch zum Steuerstrafrecht.

Eine systematisch - strafrechtliche Compliance beinhaltet typischerweise drei Elemente; nämlich

  • die Ermittlung der besonderen strafrechtlichen Risiken eines Unternehmens (Risikoanalyse),
  • die Bewertung dieser Risiken, bspw. hinsichtlich ihres Ausmaßes und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit (Risikobewertung) und
  • die Schaffung von Maßnahmen zur Verringerung der strafrechtlichen Risiken (Risikominimierung).

Zur Minimierung von Risiken gehören insbesondere:

  • Generelle Verhaltensanforderungen
  • Klare Regelungen von Zuständigkeiten
  • Geeignete Kontrollmechanismen
  • Konkrete Anweisungen an Mitarbeiter und die Überwachung ihrer Einhaltung
  • Schaffung eines betriebsinternen Meldewesens, ggf. eines Compliance-Beauftragten
  • Durchführung geeigneter arbeitsrechtlicher Sanktionen bei Zuwiderhandlungen
  • Dokumentation der Compliance-Maßnahmen
  • Vorbereitung eines Krisenmanagements für den Fall strafrechtlicher Vorkommnisse

Wir beraten sowohl über diese generellen Inhalte einer unternehmensgerechten strafrechtlichen Compliance als auch über daraus resultierende Erfordernisse im Einzelfall. Zwecks Durchführung insbesondere aufwendigerer Compliance-Maßnahmen arbeiten wir mit erfahrenen und ausgewiesenen anderen Dienstleistern zusammen.

Interne Ermittlungen

Besteht in einem Unternehmen der Verdacht, dass Mitarbeiter in rechtswidrige oder strafbare Handlungen verstrickt sind oder dass andere Compliance-Verstöße vorliegen, sind diese aufzuklären. Durch unternehmensinterne Ermittlungen können Verdachtsmomente gegen Mitarbeiter überprüft und diese gegebenenfalls einer strafrechtlichen und/oder arbeitsrechtlichen Sanktionierung zugeführt werden. Auch können verschobene Vermögenswerte zurückgeführt und etwaige Schadensersatzrisiken für das Unternehmen ebenso minimiert werden wie die Gefahr einer Sanktionierung des Unternehmens oder des Managements für Aufsichtspflichtverstöße.

Aufgrund der langjährigen Erfahrung im strafrechtlichen Bereich konzipieren wir unternehmensinterne Ermittlungen individuell nach den jeweiligen Interessen des Unternehmens am konkreten Fall. Das Ziel liegt hier regelmäßig auch gerade darin Beweismittel für anschließende Verfahren im Bereich des Zivil- und Strafrechts zu sichern. Hierzu führen wir Interviews mit betroffenen Mitarbeitern und Externen, erstatten – so nötig - Meldungen an die entsprechenden Aufsichtsbehörden, erstellen Untersuchungsberichte, korrespondieren diese erklärend mit den Aufsichtsbehörden und setzen – dies auch in Zusammenarbeit mit Spezialisten anderer Fachrichtungen – zivilrechtliche Interessen (etwa Schadensersatzansprüche und arbeitsrechtliche Konsequenzen) durch. Langjährige forensische Erfahrung haben wir insbesondere im Bereich des Aufspürens sowie der Sicherung und Rückführung von Vermögenswerten.

Hauptziel ist hierbei insbesondere auch die presserechtliche und mediale Begleitung des Störfalls und die Ruhe im Unternehmen selbst.

Spezielle Expertise

Aufgrund der besonderen Tätigkeitsgebiete der Rechtsanwaltkanzlei Baum ist es uns zudem möglich auch die dem staatlichen Aufsichtsrecht zugehörigen Normen des öffentlichen Recht in eine Compliance-Beratung miteinzubeziehen. Gerade in diesem Bereich wird oft übersehen, dass die Rettung vor strafrechtlichen Eingriffen vielfach die Abgabe an die aufsichtsführende Behörde nach sich zieht. Dies kann neben berufsrechtlichen Konsequenzen auch weitergehende einschneidende Folgen auslösen.

Rechtsanwaltskanzlei Baum
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